Fragen und Antworten zur OVZ-AboKarte
Nachfolgend möchten wir Ihnen häufig gestellte Fragen zur OVZ-AboKarte beantworten.
Wie bekomme ich meine OVZ-AboKarte?
Mit Einführung der OVZ-AboKarte erhält jeder Abonnent seine Karte mit einem Brief zugeschickt. Die Karte ist an ein Vollabonnement (Montag bis Samstag) oder Studenten-Abonnement gebunden. Bei einer Neubestellung erhält der Leser die Karte im darauffolgenden Monat der Bestellung.
Ist die OVZ-AboKarte übertragbar?
Die Karte gilt für den Abonnenten und für dessen (im selben Haushalt lebenden) Familienmitglieder. Eine Partnerkarte kann gegen eine Gebühr von 5 Euro in unserer Geschäftsstelle Altenburg, Kornmarkt 1 bzw. unter
www.ovz-online.de
beantragt werden.
Muss man sich im Geschäft ausweisen?
Beim Kauf ist an der Kasse lediglich die OVZ-AboKarte vorzulegen. Da die Karte nur innerhalb der Familie übertragbar ist, kann sich der Händler auf Wunsch aber auch den Personalausweis vorzeigen lassen. (Hierauf hat die Osterländer Volkszeitung keinen Einfluss.)
Ist die Gültigkeit der OVZ-AboKarte zeitlich befristet?
Die Karte gilt während der gesamten Bezugsdauer Ihres Voll- oder Studentenabonnements. Sollte Ihr Abonnement enden, senden Sie die OVZ-AboKarte an unsere Geschäftsstelle Altenburg, Kornmarkt 1.
Wo wendet man sich bei Verlust der Karte hin?
Melden Sie sich einfach bei unserer Mitarbeiterin Silke Köhler unter Telefon 03447/ 5749-42, senden Sie uns eine E-Mail an
abokarte@lvz.de
oder nutzen Sie das Formular auf unserer Internetseite. Für diese Ersatzkarte müssen wir allerdings eine Gebühr von 5 Euro berechnen, die Sie beim Abholen Ihrer Karte bar in unserer Geschäftsstelle bezahlen.
Wo und wie oft findet man eine Übersicht der Geschäfte, die die Karte akzeptieren?
Die gesamte Übersicht über alle Partner in Ihrer Region finden Sie jeden letzten Dienstag im Monat in Ihrer Osterländer Volkszeitung und unter www.ovz-online.de. Angebote ausgewählter Branchen finden Sie jeweils mittwochs in Ihrer OVZ.
Woran sind die teilnehmenden Geschäfte der OVZ-AboKarte zu erkennen?
Unsere Partner erkennen Sie am blauen OVZ-AboKarte-Aufkleber an der Eingangstür bzw. am Schaufenster.
Was ist im Geschäft zu tun, um den jeweiligen Rabatt bzw. Vorteil einzulösen?
Sie müssen im Geschäft bei der Bezahlung bzw. bei der Bestellung einfach Ihre OVZ-AboKarte vorzeigen. Dann wird Ihnen Ihr Rabatt sofort gewährt.
Was für Rabatte oder Vorteile bekomme ich?
Das kann bei jedem Partner anders sein. Die Rabatte können bei manchen Partnern auch je nach Saison variieren. Eine genaue Übersicht finden Sie unter "Partnersuche".
Gibt es auch Rabatte auf Sonderangebote oder Schlussverkäufe?
Bei Schlussverkäufen oder Sonderangeboten wird der Rabatt auf die OVZ-AboKarte nicht zusätzlich gewährt. Ausnahmeregelungen bleiben den Händlern vorbehalten.
Kann die OVZ-AboKarte mit anderen Rabattkarten kombiniert werden?
Dies ist generell nicht möglich. Ausnahmeregelungen können jedoch auch hier durch die Händler individuell vorgenommen werden.
Ich erhalte keinen Rabatt trotz Vorlage der Karte. Was ist zu tun?
Die Partner haben die Vergünstigungen für Sie selbst festgelegt. Sollten im Einzelfall Mitarbeiter die Inhalte der OVZ-AboKarte nicht kennen, haben Sie bitte Verständnis. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns dann unter 03447 574942 darüber informieren. Wir setzen uns dann sofort mit dem entsprechenden Händler in Verbindung und finden eine Lösung.
Bitte haben Sie in diesem Zusammenhang auch Verständnis für den Hinweis, dass letztlich für das Angebot und die Einlösung ausschließlich die Händler zuständig sind. Ein Rechtsanspruch gegen den Verlag kann nicht abgeleitet werden.
